Untergrundvorbereitung
Der Untergrund muss rissefrei, eben, tragfähig, trocken, sauber, und frei von Stoffen sein, die die Haftung beeinträchtigen können (Fett, Staub u.ä.).
Die Grundierung der Armierungsschicht kann frühestens nach 3 Tagen ab deren Erstellung erfolgen.
Andere Untergründe sollten vor der Behandlung mit der Polysilikatgrund TO-GP gereinigt und ausgeglichen werden. Alte, "lose" Putze, abblätternde Anstriche und sonstige Verunreinigungen sind sorgfältig zu entfernen. Kleine Unebenheiten und Beschädigungen sollten z.B. mit dem Klebe- und Armierungsmörtel TO-KAM ausgeglichen werden. Untergründe aus Beton, Zementputz oder Kalkzementputz können mit der Grundierung TO-GP frühestens nach ca. 28 Tagen behandelt werden.
Das Produkt darf nicht auf stark durchfeuchteten und gefrorenen Untergründen angewendet werden.
Gebrauchsanweisung
Den Gebindeinhalt gründlich durchmischen. Die Polysilikatgrund TO-GP einschichtig mit Pinsel oder Rolle auftragen. Mit dem Verputzen der vorbehandelten Oberfläche kann begonnen werden, sobald die Grundierung mit dem Untergrund vollständig gebunden ist, jedoch nicht früher als ca. 24 Stunden nach beendetem Grundierungsvorgang (ungünstige Bedingungen können diese Zeit beträchtlich verlängern). Es ist zu beachten, dass bei der Verarbeitung keine verrosteten bzw. verschmutzten Werkzeuge eingesetzt werden. Mörtelverunreinigungen im frischen Zustand können mit Wasser beseitigt werden, nach Erhärtung lassen sie sich jedoch nur mechanisch entfernen. Die Grundierung darf nicht mit anderen Produkten, Putzen, Mörteln, Pigmenten, Zusatzmitteln u.ä. vermischt werden. Die Grundierung und Trocknung des Untergrundes sollte bei einer Untergrund- und Umgebungstemperatur von über +5°C erfolgen.
Note
Bei Kontakt mit Haut oder Augen diese mit reichlich Wasser spülen und ärztlichen Rat einholen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung Augenschutz und Schutzkleidung tragen.
Arbeitsschutz
Neben den oben angeführten Empfehlungen sind allgemein gültige Regeln der Bautechnik und die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Der Hersteller gewährleistet die Produktqualität, hat jedoch keinen Einfluss auf die Art und Weise der Produktverarbeitung und Produktverwendung, als auch den Ort der Produktaufbe-wahrung. Die Bauarbeiten sind von fachkundig geschulten Auftragnehmern durch-zuführen.